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   VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19   

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VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19 (https://dejure.org/2020,74917)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.08.2020 - 7 A 132/19 (https://dejure.org/2020,74917)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. August 2020 - 7 A 132/19 (https://dejure.org/2020,74917)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92

    Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Zweifel an der Beurteilung der Nichteignung können sich insbesondere dann ergeben, wenn Umstände vorliegen, die den Prüfling an der vollen Entfaltung seines Leistungsvermögens gehindert haben könnten (OVG NRW, Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 - juris Rn. 33 ff.).

    Bei der Frage, ob ein besonderer Härtefall vorliegt, müssen solche Gründe unberücksichtigt bleiben, die im Wege des Rücktritts von einer Prüfung geltend zu machen sind (Sächs OVG, B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - juris Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Regelungen, die den Zugang zu einem Beruf von dem Bestehen von Prüfungen abhängig machen, greifen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG ein (BVerwG, Beschl. v. 07.03.1991 - 7 B 178/90 -, juris Rn. 14).

    Zur Verfolgung dieses Zwecks ist eine Begrenzung auf zwei Prüfungsversuche (also 1 Wiederholungsversuch) auch geeignet, da diese zwei Prüfungsversuche eine hinreichend zuverlässige Grundlage für die Beurteilung bilden, inwiefern ein Prüfling die beruflichen Anforderungen erfüllt (BVerfG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris Rn. 96; BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98 - juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 07.03.1991 - 7 B 178.90 - juris Rn. 14; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018. Rn. 769).

  • BVerwG, 08.05.1989 - 7 B 58.89

    Erfordernis der gesetzgeberischen Regelung einer zweiten Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Überwiegend wird daher vertreten, dass Art. 12 Abs. 1 GG die Hochschulen nur verpflichtet, dem Prüfling bei einem erfolglosen Prüfungsversuch lediglich eine Wiederholungsmöglichkeit zu gewähren (BVerwG Beschl. v. 08.05.1989 - 7 B 58/89 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 25.11.2015 - W 2 K 15.382

    Rechtmäßiger Exmatrikulationsbescheid - kein Härtefall bei Vorkommnissen in

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Vielmehr muss der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Prüfung in außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen gründen (VG Würzburg, Gb. v. 25.11.2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; VG Berlin, Beschl. v. 21.11.2007 - 3 A 617/07 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13

    Klage eines Kommissaranwärters auf Gewährung einer weiteren

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Sie müssen mithin einem legitimen Zweck dienen und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein (BVerfG, Urt. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, juris Rn. 78; OVG NRW, Beschl. v. 11.07.2014 - 6 A 1117/13 -, juris Rn. 14 - 15).
  • BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98

    Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Zur Verfolgung dieses Zwecks ist eine Begrenzung auf zwei Prüfungsversuche (also 1 Wiederholungsversuch) auch geeignet, da diese zwei Prüfungsversuche eine hinreichend zuverlässige Grundlage für die Beurteilung bilden, inwiefern ein Prüfling die beruflichen Anforderungen erfüllt (BVerfG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris Rn. 96; BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98 - juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 07.03.1991 - 7 B 178.90 - juris Rn. 14; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018. Rn. 769).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07

    zweite Wiederholungsprüfung; besonders begründeter Ausnahmefall; Erfolgsprognose;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Bei der Frage, ob ein besonderer Härtefall vorliegt, müssen solche Gründe unberücksichtigt bleiben, die im Wege des Rücktritts von einer Prüfung geltend zu machen sind (Sächs OVG, B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - juris Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Die Prüfer müssen eine nur ihrem Wissen und Gewissen verpflichtete Prüfungsentscheidung treffen (BVerwG, Urteil vom 10.10.202 - 6 C 7/02; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage, 2018, Rn. 321).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Sie müssen mithin einem legitimen Zweck dienen und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein (BVerfG, Urt. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, juris Rn. 78; OVG NRW, Beschl. v. 11.07.2014 - 6 A 1117/13 -, juris Rn. 14 - 15).
  • VG Berlin, 21.11.2007 - 3 A 617.07

    Voraussetzungen für die Annahme besonderer Umstände im Prüfungsrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
    Vielmehr muss der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Prüfung in außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen gründen (VG Würzburg, Gb. v. 25.11.2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; VG Berlin, Beschl. v. 21.11.2007 - 3 A 617/07 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • VG Dresden, 22.12.1998 - 5 K 1445/98
  • VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 22.02069

    Rechts der Hochschul- und Staatsprüfungen, endgültiges Nichtbestehen einer

    Ein solcher folgt weder aus der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG noch aus dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG oder anderen übergeordneten rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. Fischer in Fischer/Jeremias/Dietrich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 770 mit Verweis auf VG Schleswig, U.v. 11.8.2020 - 7 A 132/19 - BeckRS 2020, 50615 Rn. 39 ff. und VG Ansbach, U.v. 29.06.2020 - AN 2 K 19.1777 - BeckRS 2020, 26554 Rn. 45 ff.).
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